Am Anfang des Jahres erhalten Sie vom Caravaning jeweils die jährliche Rechnung mit folgenden Positionen:
Für das neue Jahr:
Für das vergangene Jahr:
pauschal 30 m3 pro Saison bzw. reduziert CHF 30.-, wenn gleichzeitig das Winterwasser der Gemeinde angeschlossen ist
Alle Preise verstehen sich zuzüglich MWST (Ausnahme Jahresbeitrag).
Die Rechnung ist innert 30 Tage nach Erhalt zahlbar.
Sollte die Rechnung beanstandet werden, muss schriftlich Einsprache beim Vorstand (Präsidentin und Kassier) des Caravaning erhoben werden
(siehe Rechtsmittelbelehrung).
Mit dem Jahresbeitrag, dessen Höhe jährlich von der Hauptversammlung festgelegt wird, wird der Unterhalt, Reparaturen und Ersatz der vorhandenen Anlagen finanziert, ebenso die Verwaltung, Versicherungen und die Arbeit des Vorstandes und der Revisionsstelle. Der verbleibende Betrag wird dem Erneuerungsfonds gutgeschrieben. Der Jahresbeitrag wird pro Parzelle erhoben und allen Parzellenbesitzern ich Rechnung gestellt.
Der Erneuerungsfonds gehört anteilsmässig allen Parzellenbesitzern. Er dient dazu, grosse Reparaturen und Unterhaltsarbeiten zu finanzieren, ohne dass die Parzellenbesitzer anteilsmässig zur Kasse gebeten werden müssen. Der Kanton hat uns einen Erneuerungsfonds bis zur Höhe von 1 Mio. Franken bewilligt. Am Anfang eines jeden Jahres erhält jeder Parzellenbesitzer einen Kapitalnachweis für die Steuererklärung mit seinem Anteil am Erneuerungsfonds.
Auf Wunsch können das Sommerwasser, die Zählermiete und der Stromverbrauch direkt den Mietern in Rechnung gestellt werden. Betroffene Parzellenbesitzer oder Mieter können sich diesbezüglich direkt mit dem Kassier in Verbindung setzen.
Nutzniesser bezahlen in der Regel alle Kosten inkl. Jahresbeitrag selber und versteuern die Parzelle auch selber.
Der Kapitalnachweis wird daher in der Regel an die Nutzniesser ausgestellt.