Gebühren und Kosten

Jährliche Rechnung

Am Anfang des Jahres erhalten Sie vom Caravaning jeweils die jährliche Rechnung mit folgenden Positionen:

 

Für das neue Jahr:

  • Jahresbeitrag von aktuell CHF 210.- pro Parzelle

Für das vergangene Jahr:

  • Stromverbrauch gemäss Zähler, aktuell 18 Rp. pro kWh
  • Miete Stromzähler von aktuell CHF 2.- pro Zähler und Monat
  • Sommerwasser, sofern auf der Parzelle ein Anschluss vorhanden ist,

pauschal 30 m3 pro Saison bzw. reduziert CHF 30.-, wenn gleichzeitig das Winterwasser der Gemeinde angeschlossen ist

 

Alle Preise verstehen sich zuzüglich MWST (Ausnahme Jahresbeitrag).

Die Rechnung ist innert 30 Tage nach Erhalt zahlbar.

Sollte die Rechnung beanstandet werden, muss schriftlich Einsprache beim Vorstand (Präsidentin und Kassier) des Caravaning erhoben werden

(siehe Rechtsmittelbelehrung).

 


Jahresbeitrag

Mit dem Jahresbeitrag, dessen Höhe jährlich von der Hauptversammlung festgelegt wird, wird der Unterhalt, Reparaturen und Ersatz der vorhandenen Anlagen finanziert, ebenso die Verwaltung, Versicherungen und die Arbeit des Vorstandes und der Revisionsstelle. Der verbleibende Betrag wird dem Erneuerungsfonds gutgeschrieben. Der Jahresbeitrag wird pro Parzelle erhoben und allen Parzellenbesitzern ich Rechnung gestellt.


Erneuerungsfonds

Der Erneuerungsfonds gehört anteilsmässig allen Parzellenbesitzern. Er dient dazu, grosse Reparaturen und Unterhaltsarbeiten zu finanzieren, ohne dass die Parzellenbesitzer anteilsmässig zur Kasse gebeten werden müssen. Der Kanton hat uns einen Erneuerungsfonds bis zur Höhe von 1 Mio. Franken bewilligt. Am Anfang eines jeden Jahres erhält jeder Parzellenbesitzer einen Kapitalnachweis für die Steuererklärung mit seinem Anteil am Erneuerungsfonds.


Mieter

Auf Wunsch können das Sommerwasser, die Zählermiete und der Stromverbrauch direkt den Mietern in Rechnung gestellt werden. Betroffene Parzellenbesitzer oder Mieter können sich diesbezüglich direkt mit dem Kassier in Verbindung setzen.


Nutzniesser

Nutzniesser bezahlen in der Regel alle Kosten inkl. Jahresbeitrag selber und versteuern die Parzelle auch selber.

Der Kapitalnachweis wird daher in der Regel an die Nutzniesser ausgestellt.


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